| Zeitlicher
Ablauf
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Voraussetzungen
/ Anmerkungen |
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| Ab 16
1/2 Jahren Führerscheinausbildung
wie bisher,
nur ein Jahr früher in der Fahrschule
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• Ausbildung in den Klassen B
bzw. BE möglich; dabei enthaltene
Führerscheinklassen: L, M
und S
Voraussetzung für den Führerscheinbewerber:
Keine Bedenken gegen seine Fahreignung
Voraussetzung für die Begleitperson:
(Eine oder mehrere bei Antragstellung namentlich
benannte Person/en)
• Vollendung des 30. Lebensjahres
• Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
der Klasse B (Pkw) seit mindestens 5 Jahren
• Maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister
in Flensburg von 3 Punkten
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Mit Vollendung des
17. Lebensjahres: Fahrerlaubnis
mit der Auflage der Begleitung |
• Theoretische Prüfung frühestens
3 Monate vor dem 17. Geburtstag
• Praktische Prüfung frühestens
1 Monat vor dem 17. Geburtstag
• Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung
(kein Kartenführerschein
• Beginn der 2-jährigen Probezeit
mit Aushändigung der Prüfbescheinigung
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Bis zur Vollendung
des
18. Lebensjahres Fahren nur mit
Begleitung |
• Der jungen Fahrer ist der verantwortliche
Fahrzeugführer und darf nur zusammen mit einer
Begleitperson fahren.
• Die Fahrberechtigung gilt nur in Deutschland
• Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner
zur Verfügung
• Die Alkohol-Promillegrenze (0,5 Promille)
gilt auch für die Begleitperson.
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Mit Vollendung des
18. Lebensjahres Unbeschränkte
Fahrerlaubnis wird auf Antrag erteilt. |
• Der EU-Kartenführerschein muss beantragt
werden.
• Die Prüfbescheinigung ist bis zu
3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. |