Führerschein mit 17 auch bei Fahrschule-Friedrich,

Zeitlicher Ablauf

Voraussetzungen / Anmerkungen
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Ab 16 1/2 Jahren

Führerscheinausbildung wie bisher,
nur ein Jahr früher in der Fahrschule

 

• Ausbildung in den Klassen B bzw. BE möglich; dabei enthaltene Führerscheinklassen: L, M und S

Voraussetzung für den Führerscheinbewerber:
Keine Bedenken gegen seine Fahreignung

Voraussetzung für die Begleitperson:
(Eine oder mehrere bei Antragstellung namentlich benannte Person/en)

• Vollendung des 30. Lebensjahres

• Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) seit mindestens 5 Jahren

• Maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg von 3 Punkten

 

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Mit Vollendung des
17. Lebensjahres:

Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung

• Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag

• Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag

• Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung (kein Kartenführerschein

• Beginn der 2-jährigen Probezeit mit Aushändigung der Prüfbescheinigung

 

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Bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres

Fahren nur mit Begleitung

• Der jungen Fahrer ist der verantwortliche Fahrzeugführer und darf nur zusammen mit einer Begleitperson fahren.

• Die Fahrberechtigung gilt nur in Deutschland

• Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung

• Die Alkohol-Promillegrenze (0,5 Promille) gilt auch für die Begleitperson.

 

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Mit Vollendung des
18. Lebensjahres

Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird auf Antrag erteilt.

• Der EU-Kartenführerschein muss beantragt werden.

• Die Prüfbescheinigung ist bis zu 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig.